Kosten & Kostenerstattung

Anordnungsmodell

Das neue Modell "Anordnungsmodell" bedeutet ein Meilenstein in der Versorgung der Psychotherapie.

 

Seit dem 1. Juli 2022 können Sie neu von Ihrem Hausarzt eine "Anordnung für Psychotherapie" bei einem*r gewünschte*n Psychotherapeuten*in erhalten. Sie werden für 15 Sitzungen in einem ersten Schritt und weitere 15 Sitzungen in einer zweiten Anordnung problemlos erhalten, welche über ihre Grundversicherung abgerechnet werden kann. Nach diesen 30 Sitzungen gibt es eine Neubeurteilung (Fallbeurteilung nach der 30. Stunde Psychotherapie). Diese wird zusammen mit dem behandelnden Arzt an eine psychiatrische Stelle weitergeleitet. Diese Fallbeurteilung wird dann zur Kostengutsprache einer weiterführenden Therapie an Ihre Krankenkasse eingereicht, sollten mehr Stunden nötig sein. 

 

Der neue Tarif heisst PsyMed und ist von der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich festgesetzt.

  

Es ist momentan leider mit langen Wartezeiten zu rechnen. Da ich die Praxis alleine führe, kann ich keine Wartelisten bieten.

 

Sie können über die Verbände FSP www.psychologie.ch oder ZüPP www.zuepp.ch nach weiteren Therapeuten in Ihrer Region suchen. 

 

Ablauf für Abrechnung über die Grundversicherung


 

1. Sie möchten eine Therapie beginnen? Fragen Sie bei mir für einen Termin an.

 

2. Gehen Sie zu Ihrem behandelnden Arzt oder Psychiater.

 

3. Fragen Sie den Arzt nach einer Anordnung für Psychotherapie. Sie haben Anspruch auf zwei Anordnungen à jeweils 15 Stunden Psychotherapie. Nach 30 Stunden fordern die Krankenkassen einen psychiatrischen Bericht für die Fortführung der Kostenübernahme. Dieser Vorgang nennt sich "Fallbeurteilung nach der 30. Stunde Psychotherapie" Bitte besprechen Sie dieses Situation frühzeitig mit Ihrem verschreibenden Arzt.

 

4. Bitte beachten Sie, dass auf der Anordnung des Arztes keine Diagnose vermerkt ist. Die Krankenkassen erfahren Ihre Diagnose in der Regel nicht.

 

5. Bringen Sie zu Ihrem ersten Termin Ihre Krankenkassenkarte und die Anordnung (auch per Mail) mit.

 

6. Sie werden beim ersten Termin bei mir im elektronischen System der Ärztekasse erfasst, welches mein Inkasso steuert. Die Rechnung erfolgt elektronisch.

 

7. Die Daten werden mit Ihrer schriftlichen Erlaubnis direkt an die Krankenkasse übermittelt und bezahlt. Sie erhalten jeweils eine Kopie der Rechnung per E-Mail.

 

Kurzfristige Absagen oder unentschuldigtes Nichterscheinen werden von der Krankenkasse nicht zurückvergütet und müssen, wenn nicht 24 Stunden vorher abgesagt, selbst getragen werden.

 

Bitte beachten Sie, dass nach 30 Stunden Psychotherapie ein psychiatrischer Bericht notwendig ist, damit die Kosten weiter von der Krankenkasse übernommen werden. Wenn so einer fehlt, muss eine Therapie unter Umständen mitten im Prozess pausiert werden. 

 

Informationen dazu finden sie auf den Verbands-Websiten:

www.psychologie.ch

www.zuepp.ch

 

 

 

Abrechnung über die Zusatzversicherung


 

Wenn Sie über die Zusatzversicherung oder als Selbstzahler bei mir eine Behandlung wünschen, ist das nach wie vor möglich. Pflichtgemäss informiere ich Sie darüber, dass Sie jederzeit zur Abrechnung über die Grundversicherung berechtigt sind, dafür aber vorgängig eine Anordnung benötigen. Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten über die Zusatzversicherung nicht, wenn die Therapeut:in zugelassen ist, über die Krankenkasse abzurechnen.

 

Tarif für Selbstzahlende beläuft sich auf CHF 180.- pro 55 Minuten. Sie erhalten die Rechnung direkt von der Ärztekasse und sind für die Zahlung verantwortlich. 

 

Kurzfristige Absagen oder unentschuldigtes Nichterscheinen müssen, wenn nicht 24 Stunden vorher abgesagt, von Ihnen getragen werden.