Die psychotherapeutischen Leistungen werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben über die Grundversicherung abgerechnet, sofern eine ärztliche Anordnung vorliegt.
Der aktuell gültige Tarif heisst PsyMed und wird von der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich festgelegt.
Seit dem 1. Juli 2022 gilt in der Schweiz das sogenannte Anordnungsmodell. Dieses stellt einen wichtigen Schritt in der psychotherapeutischen Versorgung dar.
Konkret bedeutet das für Sie:
Sie können bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt eine Anordnung für Psychotherapie erhalten und diese bei einer von Ihnen gewählten,
eidgenössisch anerkannten Psychotherapeutin einlösen.
In einem ersten Schritt werden bis zu 15 Sitzungen bewilligt. Bei Bedarf kann eine zweite Anordnung für weitere 15 Sitzungen ausgestellt werden. Diese insgesamt bis zu 30 Sitzungen werden über die Grundversicherung abgerechnet.
Nach der 30. Sitzung erfolgt eine Fallbeurteilung, welche in Zusammenarbeit mit der anordnenden Ärztin bzw. dem anordnenden Arzt erstellt und an eine psychiatrische Fachstelle weitergeleitet wird. Auf dieser Grundlage entscheidet die Krankenkasse über eine mögliche Kostengutsprache für eine weiterführende Therapie, falls weitere Sitzungen notwendig sind.
Das neue Modell "Anordnungsmodell" bedeutet ein Meilenstein in der Versorgung der Psychotherapie.
Bitte beachten Sie, dass es derzeit leider zu längeren Wartezeiten kommen kann. Da ich meine Praxis alleine führe, kann ich keine Wartelisten anbieten.
Sollten Sie zeitnah einen Therapieplatz suchen, können Sie sich auch über folgende Fachverbände über weitere Therapeut:innen in Ihrer Region informieren:
Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP): www.psychologie.ch
Zürcher Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (ZüPP): www.zuepp.ch
1. Sie möchten eine Therapie beginnen? Fragen Sie bei mir für einen Termin an.
2. Gehen Sie zu Ihrem behandelnden Arzt oder Psychiater.
3. Fragen Sie den Arzt nach einer Anordnung für Psychotherapie. Sie haben Anspruch auf zwei Anordnungen à jeweils 15 Stunden Psychotherapie. Nach 30 Stunden fordern die Krankenkassen einen psychiatrischen Bericht für die Fortführung der Kostenübernahme. Dieser Vorgang nennt sich "Fallbeurteilung nach der 30. Stunde Psychotherapie" Bitte besprechen Sie dieses Situation frühzeitig mit Ihrem verschreibenden Arzt.
4. Bitte beachten Sie, dass auf der Anordnung des Arztes keine Diagnose vermerkt ist. Die Krankenkassen erfahren Ihre Diagnose in der Regel nicht.
5. Bringen Sie zu Ihrem ersten Termin Ihre Krankenkassenkarte und die Anordnung (auch per Mail) mit.
6. Sie werden beim ersten Termin bei mir im elektronischen System der Ärztekasse erfasst, welches mein Inkasso steuert. Die Rechnung erfolgt elektronisch.
7. Die Daten werden mit Ihrer schriftlichen Erlaubnis direkt an die Krankenkasse übermittelt und bezahlt. Sie erhalten jeweils eine Kopie der Rechnung per E-Mail.
WICHTIGE HINWEISE
Kurzfristige Absagen oder unentschuldigtes Nichterscheinen werden von der Krankenkasse nicht zurückvergütet und müssen, wenn nicht 24 Stunden vorher abgesagt, selbst getragen werden.
Bitte beachten Sie, dass nach 30 Stunden Psychotherapie ein psychiatrischer Bericht notwendig ist, damit die Kosten weiter von der Krankenkasse übernommen werden. Wenn so einer fehlt, muss eine Therapie unter Umständen mitten im Prozess pausiert werden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten der Fachverbände:
Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP): www.psychologie.ch
Zürcher Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (ZüPP): www.zuepp.ch