Das neue Modell "Anordnungsmodell" bedeutet ein Meilenstein in der Versorgung der Psychotherapie.
Seit dem 1. Juli 2022 können Sie neu von Ihrem Hausarzt eine "Anordnung" für eine Psychotherapie bei einem*r gewünschte*n Psychotherapeuten*in erhalten. Sie werden für 15 Sitzungen in einem ersten Schritt und weitere 15 Sitzungen in einer zweiten Anordnung problemlos erhalten, welche über ihre Grundversicherung abgerechnet werden kann. Nach diesen 30 Sitzungen gibt es eine Neubeurteilung durch den behandelnden Arzt, welcher bei der Krankenkasse für weitere Sitzungen besorgt sein wird, sollten diese nötig sein.
Der neue Tarif heisst PsyMed und ist von der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich festgesetzt.
Weil Psychotherapien oft längerfristige Behandlungen bedeuten und die Nachfrage sowie die Versorgung für viele Menschen sehr erschwert und kostenspielig ist, hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) nach vielen Jahren entschieden, den Gang in die psychotherapeutische Behandlung zu erleichtern. Dies bedeutet, dass das Delegationsmodell per Ende 2022 verabschiedet wird.
Obwohl das neue Modell einen administrativen Mehraufwand bedeuten könnte, wird den Menschen schneller geholfen und Spätfolgen von psychischer Belastungen präventiv eher verhindert. Dies wiederum hat - entgegen der negativen Stimmen in der Presse - die Auswirkung, dass hohe Folgekosten gesenkt werden können.
Wir Psychotherapeuten begrüssen dieses neue Anordnungsmodell, was die Zusammenarbeit mit den Ärzten nicht mindert sondern breiter macht und uns in unserem Berufsstand unsere Verantwortung tragen lässt.
1. Sie möchten eine Therapie beginnen? Fragen Sie bei mir für einen Termin an.
2. Gehen Sie zu Ihrem behandelnden Arzt oder Psychiater.
3. Fragen Sie nach einer Anordnung für Psychotherapie bei mir. Sie haben Anspruch auf zwei Anordnungen à jeweils 15 Stunden Psychotherapie. Nach 30 Stunden fordern die Krankenkassen einen psychiatrischen Bericht für die Fortführung der Kostenübernahme. Bitte besprechen Sie dieses Situation frühzeitig mit Ihrem verschreibenden Arzt.
4. Bitte beachten Sie, dass auf der Anordnung des Arztes keine Diagnose vermerkt ist. Die Krankenkassen erfahren Ihre Diagnose in der Regel nicht.
5. Bringen Sie zu Ihrem ersten Termin Ihre Krankenkassenkarte und die Anordnung (auch per Mail) mit.
6. Sie werden beim ersten Termin bei mir im elektronischen System der Ärztekasse erfasst, welches mein Inkasso steuert. Die Rechnung erfolgt elektronisch.
7. Die Daten werden mit Ihrer schriftlichen Erlaubnis direkt an die Krankenkasse übermittelt und bezahlt. Sie erhalten jeweils eine Kopie der Rechnung per E-Mail.
Kurzfristige Absagen oder unentschuldigtes Nichterscheinen werden von der Krankenkasse nicht zurückvergütet und müssen, wenn nicht 24 Stunden vorher abgesagt, selbst getragen werden.
Bitte beachten Sie, dass nach 30 Stunden Psychotherapie ein psychiatrischer Bericht notwendig ist, damit die Kosten weiter von der Krankenkasse übernommen werden. Wenn so einer fehlt, muss eine Therapie unter Umständen mitten im Prozess pausiert werden.
Wenn Sie über die Zusatzversicherung oder als Selbstzahler bei mir eine Behandlung wünschen, ist das nach wie vor möglich. Pflichtgemäss informiere ich Sie darüber, dass Sie jederzeit zur Abrechnung über die Grundversicherung berechtigt sind, dafür aber vorgängig eine Anordnung benötigen. Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten über die Zusatzversicherung nicht, wenn die Therapeut:in für zugelassen ist, über die Krankenkasse abzurechnen.
Mein Tarif für eine Therapie über die Zusatzversicherung beläuft sich auf CHF 180.- pro 55 Minuten.
Sie erhalten die Rechnung dennoch über die Ärztekasse, welche mein Inkasso steuert. Dies bedeutet, dass ich Sie in meinem elektronischen Abrechnungssystem erfasse, Ihre Daten an die Ärztekasse übermittle und die Rechnung direkt an Sie versendet wird.
Kurzfristige Absagen oder unentschuldigtes Nichterscheinen müssen, wenn nicht 24 Stunden vorher abgesagt, von Ihnen getragen werden.